Prüfung der Parkraumsituation nach Petition

Im August 2024 wurde seitens der Stadt bekannt gegeben, dass für den Ausbau des neuen Grundschulzentrums 23 benachbarte kommunale Parkplätze in Anspruch genommen werden sollen. Da der Stellplatznachweis sich nicht auf dem Schulgrundstück nachweisen ließ, wurde dazu ein kommunales Eigentumsgrundstück des nebengelegenen Parkplatzes hinzugezogen. Zunächst wird dieser Abschnitt für die Baustelleneinrichtung genutzt, die für den beginnenden Umbau der Außenanlagen der Schule und der Sporthalle vom Grundstück angelegt wurde. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollen diese Parkplätze für die Schule weiter genutzt werden. Im Oktober 2024 reichten daraufhin Anwohnende der Wohnscheibe Hallenser Straße 5-7 eine Petition ein, mit der Bitte um nochmalige Prüfung der Parkplatzthematik. Im Februar 2025 wurden im Bauausschuss die Ergebnisse der laufenden Prüfungen vorgestellt, u.a.:

  • Errichtung von Elternhaltestellen im Bereich Lieberoser-, Gulbener und Hallenser Straße, um in den Stoßzeiten der Bringe- und Abholverkehre die Parkräume zu entlasten
  • Ausweisung weiterer Stellplätze durch Längs- und/oder Querparken auf dem Parkplatz sowie Straßenzug
  • Kürzung des Gehweges entlang des Schulgrundstückes für zusätzliche Angebote

Im Bereich der Sporthalle konnte im Prüfungsprozess zudem ermittelt werden, dass dort acht zusätzliche Stellflächen geschaffen werden und somit acht Stellflächen aus der zunächst beanspruchten Fläche wieder freigegeben werden können.

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