Das voraussichtliche Investitionsvolumen für Schule, Hort, Sporthalle & anteilige Freianlagen beträgt ca.:
Das Bauvolumen von ca. 17 Mio. € kann die Stadt nicht allein aus Haushaltsmitteln finanzieren. Hierfür ist die Inanspruchnahme von Fördergeldern notwendig bzw. das gängige Mittel in der Stadtentwicklung. Das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung nimmt für die Kommunen im Allgemeinen eine wichtige Rolle ein.
Die Finanzierung des Bauvorhabens Grundschule Hallenser Straße setzt sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Hier komm neben dem Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung sowie dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten auch weitere Sonderförderungen zum Tragen.
Fördertöpfe
Schule | Hort | Anteilige Freianlagen
Finanzierung aus Bund-Länder-Programmen Stadtumbau Rückführung städtischer Infrastruktur (RSI) & Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE) – Aufwertung & Sonderbundesprogramm
Das Bund-Länder-Programm Stadtumbau zielt, genauso wie sein Nachfolgeprogramm Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WNE), auf die Stärkung der Innenstädte sowie Stadtquartiere hin und soll dort durch gezielte Aufwertungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Entwicklung beitragen und somit auch als Impulsgeber wirken.
Für den Umbau und die Sanierung des Schul- und Hortgebäudes kommt speziell das Teilprogramm RSI zur Anwendung. Die anteilige Freianlage wird mit Mitteln aus dem Programm WNE – Aufwertung finanziert. Durch die Bundessonderförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen, konnten zusätzliche Fördermittel für die stationäre Klassenraumlüftung akquiriert werden.
Bei der Städtebauförderung handelt es sich um eine sogenannte Anteilsförderung. Das bedeutet, dass sowohl der Bund, das Land als auch die Kommune selbst, ihren finanziellen Beitrag zur Fördersumme leistet. In der Regel bedeutet das einen Anteil von 90 % aus Mitteln des Bundes und Landes sowie einen Eigenanteil von 10 %. Bei der Bundessonderförderung liegt der Bund-Landanteil bei 80 %.
Sporthalle | Anteilige Freianlagen
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IPS)
Für den Bau der Sporthalle sowie anteilige Freianlagen wird Maßnahme zu großen Anteilen aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IPS) finanziert.
Der Bund möchte mit dem Investitionspakt Sportstätten Kommunen bei dem Erhalt bzw. Neubau ihrer Sportinfrastruktur unterstützen. Hierbei soll nicht nur der qualifizierte Schulsport eine Rolle spielen, sondern auch die Angebotsverbesserung für den Vereinssport im Allgemeinen.
Bund, Land und Kommune beteiligen sich anteilig an der Finanzierung des Investitionspaktes Sportstätten. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass der Bund 90 % der förderfähigen Kosten trägt.
Erklärfilm: So funktioniert die Städtebauförderung
Ein Erklärfilm rund um die Städtebauförderung wurde durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) anlässlich „50 Jahre Städtebauförderung“ produziert.
Der Kurzfilm kann hier angeschaut werden:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Hochbau
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Anja Zimmermann
Telefon: 0355 – 612 4519
E-Mail: hochbau@cottbus.de
DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Ostrower Straße 15
03046 Cottbus
Mike Lux
Telefon: 0355 – 78002 25
E-Mail: Mike.Lux@dsk-gmbh.de